«Wir haben das noch nicht gelöst» — Altman über Vertraulichkeit

Im Sommer 2025 erklärte Sam Altman in einem Podcast, dass Gespräche mit ChatGPT — anders als beim Anwalt, bei der Ärztin oder in der Therapie — kein Berufsgeheimnis und kein rechtliches Privileg geniessen. Wörtlich: «We haven't figured that out yet for when you talk to ChatGPT» — man habe das für ChatGPT schlicht noch nicht gelöst. Er selbst nannte den Zustand «very screwed up». Heisst konkret: Was du dem Chatbot anvertraust, kann in einem Verfahren herausverlangt werden wie jede andere Geschäftsunterlage.

Das ist keine Theorie: 20 Millionen Chat-Protokolle vor Gericht

Im Urheberrechtsverfahren der New York Times gegen OpenAI hat ein US-Gericht die Herausgabe von 20 Millionen de-identifizierten Consumer-Chat-Protokollen an die Klägerseite angeordnet — OpenAIs Widerstand dagegen wurde im Dezember 2025 abgewiesen, im Januar 2026 bestätigte der Bezirksrichter die Anordnung. Ein kleiner Trost aus Schweizer Sicht: Die frühere US-Aufbewahrungsanordnung ist inzwischen aufgehoben, und Gespräche aus der Schweiz, dem EWR und Grossbritannien gehören laut OpenAI nicht zu den Daten, die weiterhin aufbewahrt werden mussten. Ein Freipass ist das nicht — es zeigt nur, wie schnell Chat-Daten Teil fremder Gerichtsverfahren werden können.

Und: Der Anbieter liest mit

OpenAI hat im August 2025 offengelegt, dass Gespräche automatisiert gescannt und im Verdachtsfall von Menschen geprüft werden. Bei unmittelbarer Gefahr für Dritte behält sich das Unternehmen vor, Fälle der Polizei zu melden («may refer it to law enforcement»). Wie schwierig diese Abwägungen in der Praxis sind, zeigt ein tragischer Fall aus Kanada: Vor dem Amoklauf von Tumbler Ridge im Februar 2026 hatte OpenAI das Konto des späteren Täters intern längst auffällig markiert und gesperrt — die Behörden wurden nicht informiert. Heute bereitet die Provinz British Columbia eine Klage vor, und Altman hat sich öffentlich entschuldigt.

Was heisst das für dein KMU in der Schweiz?

Wer Kundendaten, Personalien oder Geschäftsgeheimnisse in einen öffentlichen KI-Chat tippt, gibt sie an einen US-Anbieter weiter — ohne Kontrolle darüber, wo sie landen, wer sie prüft und in welchem Verfahren sie eines Tages auftauchen. Nach dem revidierten Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG) bleibst du für diese Daten verantwortlich, nicht der Chatbot. Besonders heikel wird es für alle, die einem Berufsgeheimnis unterstehen — Arztpraxen, Anwaltskanzleien — und für Branchen mit strengen Geheimhaltungspflichten wie Treuhänder.

Drei Dinge, die du sofort tun kannst

  1. Eine interne Kurzregel aufstellen: Keine Kundendaten, keine Personalien, keine Geschäftsgeheimnisse in öffentliche KI-Chats — Punkt. Ein Satz im Team-Meeting reicht als Anfang.
  2. Private Gratis-Konten durch Business-Zugänge ersetzen: Team- und Business-Versionen der grossen Anbieter lassen sich so einstellen, dass Eingaben nicht fürs Training verwendet werden — private Gratis-Accounts der Mitarbeitenden kannst du weder einsehen noch konfigurieren.
  3. Für den Kundenkontakt auf kontrollierte Assistenten setzen: Ein eigener KI-Assistent mit klar geregelter Datenverarbeitung in der Schweiz/EU, definierten Löschfristen und einem Auftragsverarbeitungsvertrag — statt dass Kundenanliegen im öffentlichen Chatbot landen.

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Quellen

Dieser Beitrag ist eine journalistische Einordnung mit Stand 06.08.2026 und ersetzt keine Rechtsberatung.